Förderung in Nordrhein-Westfalen

KI-Projekte in NRW fördern lassen: bis zu 15.000 Euro

Über den Gutschein MID-Digitalisierung der NRW.BANK übernimmt das Land 50 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten, maximal 15.000 Euro, wenn Sie ein digitales Produkt entwickeln, das Künstliche Intelligenz oder verwandte Technologien einsetzt. Hier steht, was das konkret bedeutet, wo die Fallstricke liegen und wie ein Vorhaben aussehen kann.

bis 15.000 €Förderhöhe
50 %Förderquote
über 4.000 €Mindestzuschuss
max. 12 MonateProjektlaufzeit
KMU mit Sitz in NRWAntragsberechtigt
monatliches LosverfahrenVerfahren

Förderfähigkeit

Was gefördert wird und was nicht

Die Regeln haben sich Anfang 2026 grundlegend geändert. Wer nach älteren Artikeln plant, plant am aktuellen Programm vorbei.

Gefördert

  • Entwicklung oder Weiterentwicklung eines marktfähigen digitalen Produkts
  • Externe Programmier-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen
  • Vorhaben, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR einsetzen

Nicht gefördert

  • Die Digitalisierung rein interner Abläufe. Sie ist im Teilprogramm MID-Digitalisierung seit dem 01.01.2026 nicht mehr förderfähig
  • Reine Digitalisierungsberatung ohne Umsetzung
  • Leistungen, die der beauftragte Dienstleister an Dritte weitergibt (Unteraufträge sind ausgeschlossen)
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden

Im hier beschriebenen Teilprogramm MID-Digitalisierung sind interne Abläufe seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr förderfähig. Dafür gibt es 2026 das separate Programm MID-Digitale Prozesse.

Vor dem Antrag

Drei Fehler, die den Zuschuss kosten

01

Den Auftrag vor der Bewilligung erteilen

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Als Beginn gilt bereits die verbindliche Auftragserteilung. Wer den Entwicklungsvertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, hat den Zuschuss verloren. Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler.

02

Ein internes Werkzeug als Produkt beschreiben

Seit Januar 2026 zielt der Gutschein auf digitale Produkte mit Marktpotenzial. Eine Anwendung, die nur im eigenen Haus läuft, fällt nicht mehr darunter. Manche Vorhaben lassen sich ehrlich in beide Richtungen denken. Das gehört vorher geklärt, nicht erst im Verwendungsnachweis.

03

Die 28 Tage unterschätzen

Nach einem Zuschlag in der Verlosung bleiben 28 Tage bis zur vollständigen Antragstellung. Wer dann erst anfängt, Vorhabenbeschreibung und Angebot zusammenzustellen, kommt in Zeitnot. Beides sollte vor der Anmeldung zum Losverfahren stehen.

Projektideen

Wie ein förderfähiges Vorhaben aussehen kann

Drei typische Beispiele. Ob Ihr konkreter Fall passt, hängt von der Produktidee, der Technologie und dem Marktpotenzial ab.

Ein Kundenportal, das Sie auch Ihren Kunden anbieten

Aus einer Anwendung, die zunächst für den eigenen Betrieb gedacht war, wird ein Produkt: Kunden erhalten einen eigenen Zugang zu Dokumenten, Vorgängen und Auswertungen. Die KI-Komponente liegt in der automatischen Einordnung und Aufbereitung der Inhalte.

Eine Plattform, die Angebote automatisiert erstellt

Mandantenfähig gebaut, wird aus der eigenen Kalkulationslogik ein Produkt für Partner oder Branchenkollegen. Maschinelles Lernen kommt dort ins Spiel, wo aus vergangenen Projekten Mengen und Preise vorgeschlagen werden.

Eine Auswertung, die aus Ihren Daten ein Angebot macht

Viele Unternehmen sitzen auf Daten, die für Kunden wertvoll wären: Verbrauchs-, Zustands- oder Prozessdaten. Ein Auswertungsdienst mit Echtzeitverarbeitung macht daraus eine eigenständige Leistung.

Von der Idee zur Umsetzung

Der Ablauf mit mir

01

Erstgespräch

Wir klären in etwa zwanzig Minuten, ob Ihr Vorhaben in die Förderlogik passt. Wenn nicht, sage ich Ihnen das ebenfalls direkt.

02

Vorhaben schärfen

Wir formulieren, was genau entwickelt wird, welche Technologie zum Einsatz kommt und worin das Marktpotenzial besteht.

03

Angebot

Sie erhalten vor der Anmeldung zum Losverfahren ein gültiges, unverbindliches Angebot mit Leistungsumfang, Kosten und Projektlaufzeit.

04

Sie reichen ein

Anmeldung zum Losverfahren im Kundenportal der NRW.BANK, Verlosung, bei Zuschlag Vollantrag innerhalb von 28 Tagen.

05

Umsetzung nach Bewilligung

Erst nach der Bewilligung startet die Entwicklung. Projektlaufzeit bis zu zwölf Monate.

Realistisch planen

Eine Förderung macht ein Projekt nicht automatisch sinnvoll.

Was sich nur mit Zuschuss rechnet, sollte man lassen. Spätestens bei der Weiterentwicklung im zweiten Jahr fehlt sonst die wirtschaftliche Grundlage.

Wenn das Vorhaben ohnehin ansteht und in die Förderlogik passt, können 50 Prozent Zuschuss den Start erleichtern. Weil das Losverfahren keinen Anspruch auf Förderung schafft, sollte das Projekt aber auch ohne Zuschlag tragfähig sein.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es genau?
Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert 50 Prozent der förderfähigen Netto-Kosten, maximal 15.000 Euro. Der Zuschuss muss über 4.000 Euro liegen; bei einer Förderquote von 50 Prozent müssen die förderfähigen Netto-Kosten somit mehr als 8.000 Euro betragen.
Wer kann den Gutschein beantragen?
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Den Antrag stellt immer das Unternehmen selbst, nicht der Dienstleister.
Was ist seit Anfang 2026 anders?
Zum 1. Januar 2026 wurde die Richtlinie angepasst. Der frühere Schwerpunkt „Digitale Prozesse“ ist entfallen. Gefördert wird jetzt ausschließlich die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktfähiger digitaler Produkte, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR einsetzen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Zweistufig. Zuerst melden Sie sich im Kundenportal der NRW.BANK zum monatlichen Losverfahren an. Nach einem Zuschlag haben Sie 28 Tage Zeit, den vollständigen Antrag einzureichen.
Darf ich vor der Bewilligung mit dem Projekt starten?
Nein. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, und als Beginn gilt bereits die verbindliche Auftragserteilung. Der Entwicklungsvertrag wird deshalb erst nach der Bewilligung geschlossen.
Muss der Dienstleister zugelassen oder registriert sein?
Nein. Das beauftragte Unternehmen muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben. Gefordert sind einschlägige Referenzen und nachweisbare fachliche Kompetenz, etwa durch Berufsabschluss, Studium oder Weiterbildung. Unteraufträge an Dritte, einschließlich freiberuflicher Mitarbeitender, sind ausgeschlossen. Die Leistung muss vom beauftragten Unternehmen selbst erbracht werden.
Gibt es weitere MID-Gutscheine?
Ja. MID-Digitale Sicherheit fördert externe Leistungen zur IT-Sicherheit mit ebenfalls 50 Prozent und maximal 15.000 Euro. Für die Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe wurde 2026 das separate Programm MID-Digitale Prozesse aufgelegt; dessen aktueller Förderaufruf ist bereits ausgeschöpft. MID-Assistent/in bezuschusst die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen für Digitalisierungsvorhaben. Die Teilprogramme MID-Analyse und MID-Innovation nehmen seit dem 1. Juli 2025 keine Anträge mehr an.

Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der NRW.BANK und die geltende Förderrichtlinie. Diese Seite ist eine Einordnung aus Umsetzersicht, keine Förderberatung und keine Zusage, dass eine Förderung bewilligt wird.

Passt Ihr Vorhaben in die Förderlogik?

In einem kurzen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben passt. Wenn nicht, sage ich Ihnen das direkt.